Blühstreifen

Foto: Werner Beeke

Für manchen überraschend, wird die gewohnte Eintönigkeit der Ackerflächen in unserem Landkreis hier und dort durch eine bunte Vielfalt an blühenden Ackerwildpflanzen unterbrochen, die auch anderen Arten, insbesondere selten gewordenen Tieren der offenen Landschaften, wieder neue Lebensmöglichkeiten eröffnet.

Ausgangsgrundlage dieser sporadischen Naturoasen in der ansonsten überwiegend intensiv genutzten Agrarlandschaft ist das landesweite Agrarumweltprogramm „Blühstreifen“, das seit 2005 vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium angeboten wird.
Die Maßnahme „A5 – einjährige Blühstreifen“ wurde im Jahr 2008 durch die Maßnahme „A6 – mehrjährige Blühstreifen“ ergänzt. Die Maßnahme A6 ist außerdem an eine bestimmte Gebietskulisse gebunden – nämlich entlang von Wasserläufen.

Gegenstand und Ziel dieser Förderung ist die Schaffung von:

  • zusätzlichen Streifenstrukturen
  • Übergangsflächen zu ökologisch sensiblen Bereichen
  • Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere in der Agrarlandschaft.

Mindestens 6 m bis maximal 24 m breite Blühstreifen können dabei mit einer Mischung aus standortangepassten Blütenpflanzenarten bestellt werden. Die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist tabu. Die Vertragsdauer beläuft sich auf 5 Jahre.

Im Jahre 2005 wurden im Landkreis Goettingen auf ca. 155 ha Blühstreifen eingerichtet. Über Stilllegungsverträge des Projektes kamen 2006 weitere 50 ha sowie auf freiwilliger Basis einzelner Landwirte ca. 21 ha hinzu. 2007 erfolgte nochmals eine Steigerung um 250 ha.
Insgesamt beteiligen sich knapp 100 Landwirte und Jäger an diesem Projekt, das gemeinsam von der Biologischen Schutzgemeinschaft (BSG) und dem Zentrum für Naturschutz (ZfN) der Georg-August-Universität in Göttingen betreut wird.

Anfangs war die Maßnahme für die Landwirte finanziell sehr attraktiv. Aber bereits 2006 wurde die jährliche Prämie für die einjährigen Blühstreifen von 600 Euro/ha auf 540 Euro/ha gesenkt. Die Prämie für die mehrjährigen Blühstreifen liegt derzeit bei 330 Euro/ha.
Angesichts der zuletzt rapide steigenden Erzeugerpreise für Agrarprodukte (Nahrungs-, Roh- stoff- und Energiepflanzen) nimmt der Anreiz für dieses Agrarumweltprogramm nun enorm ab, zumal die Antragsverfahren auf Landesebene immer komplexer und bürokratischer werden.
Viele Landwirte kündigen derzeit vorzeitig ihre Verträge und wandeln die Blühstreifen, die vor Ort einen maßgeblichen Beitrag zur Erhaltung und Förderung von Ackerwildkräutern, Insekten und Vögeln der offenen Feldflur geleistet haben, wieder in intensiv genutzte Ackerflächen um.

Die bisherigen Erfolge des Projektes, allen voran die allmählich sichtbar werdende Erholung der Bestände beim Rebhuhn, werden durch die jüngsten Entwicklungen somit generell in Frage gestellt. Der großflächige Zusammenbruch des Programmes würde bedeuten, dass die zurückliegenden Aufwendungen für das Projekt, zum größten Teil letztlich finanziert aus Steuergeldern, mehr oder minder vergeblich gewesen wären.

Weitere Informationen im Internet unter: www.rebhuhnschutzprojekt.de.