Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Foto: Dr. Jürgen Endres

Mit dem Inkrafttreten der „Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Wasserpolitik“, kurz EG-Wasserrahmenrichtlinie, besteht seit dem 22.12.2000 eine einheitliche Basis für ein Gewässerschutzkonzept, das für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zugleich rechtsverbindliche Wirkung erlangt.
Die 26 Artikel und 11 Anhänge der neuen Rahmenrichtlinie lösen eine kaum noch überschaubare Vielzahl von über 30 EG-Richtlinien ab, mit denen seit Mitte der 70er Jahre direkt oder indirekt der Schutz der Ressource „Wasser“ auf europäischer Ebene gesichert werden sollte.

Mit der Integration der zahlreichen Einzelregelungen und ihrer Zusammenfassung zu einer einheitlichen Wasserrahmenrichtlinie strebt die EU-Kommission eine nachhaltige Wasserpolitik an, die explizit in den folgenden Zielsetzungen definiert bzw. konkretisiert wird:

  • Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
  • Langfristiger Schutz vorhandener Wasserressourcen
  • Schutz der Bevölkerung vor Überschwemmungen und Dürren

Einen neuen und zugleich bahnbrechenden Ansatz der WRRL stellt die einheitliche Betrachtung ganzer „Flussgebietseinheiten“ dar. Konsequenter als zuvor beschränkt sich der Schutz und die Bewirtschaftung eines Gewässers damit nicht mehr nur auf die Betrachtung vergleichsweise kleinerer Teilausschnitte, die sich nach den jeweiligen politischen und administrativen Zuständigkeiten bemaßen. Im Fokus steht nunmehr das gesamte Flusssystem von der Quelle bis zur Meeresmündung, wobei die räumlich-geographischen, hydrologischen und ökologischen Komponenten nicht mehr nur isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang betrachtet werden.
Besonderes Augenmerk kommt im weiteren Kontext auch den einzelnen Einzugsgebieten zu. Mit diesem Begriff wird ein räumlich klar abgrenzbares Gebiet beschrieben, aus dem der gesamte Oberflächenabfluss an einer einzigen Flussmündung oder einem Ästuar ins Meer gelangt. Eine Flussgebietseinheit kann auch mehrere benachbarte Einzugsgebiete umfassen.

Bei den einer Flussgebietseinheit zugehörenden Gewässern wird außerdem noch zwischen den Oberflächengewässern und dem Grundwasser(körper) unterschieden.
Weitere Untergliederungen der Oberflächengewässer bilden Flüsse, Seen, Übergangsgewässer und Küstengewässer. Als Übergangsgewässer gelten u.a. die Mündungs- und Brackwasserbereiche der Elbe, der Ems und der Weser, deren Biozönosen – infolge eines regelmäßigen Gezeitenwechsels – sowohl vom Süßwasser aus den südlichen Einzugsgebieten als auch vom Salzwasser aus der Nordsee beeinflusst werden.
Entsprechend dieser Hierarchie gilt es, über ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Flussgebietsmanagement geeignete Bewirtschaftungspläne zu erarbeiten und zu koordinieren, mit denen die Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden.

Den EU-Mitgliedsstaaten erwächst mit dieser Rahmenrichtlinie die Verpflichtung, spätestens bis zum Jahr 2015 einen „guten ökologischen Zustand“ für alle Oberflächengewässer und einen „guten mengenmäßigen und chemischen Zustand“ für das Grundwasser zu erreichen.
Der „gute ökologische Zustand“ eines Oberflächengewässers wird in erster Linie nach der Vielfältigkeit (Biodiversität) und Zusammensetzung vorhandener Pflanzen- und Tierarten bewertet. Wesentliche Grundlagen hierfür sind eine naturnahe Gewässerstruktur und die Einhaltung der geltenden Grenzwerte für Belastungen mit anthropogenen Nähr- und Schadstoffen.
Ein „guter mengenmäßiger Zustand“ des Grundwassers setzt voraus, dass die entnommenen Wassermengen nicht über die Grundwasserneubildungsrate hinausgehen.
Die Kriterien für einen „guten chemischen Zustand“ des Grundwassers sind wiederum erfüllt, wenn die Schadstoffraten die bestehenden Qualitätsnormen nicht überschreiten und deren stoffliche Konzentrationen keine signifikante Schädigung von Oberflächengewässern oder von Feuchtgebieten verursachen.

Das Anrainerland Niedersachsen, dessen nördliche Grenzlinie nicht nur in wesentlichen Teilen von der deutschen Nordseeküste, sondern auch von den Mündungsgebieten namhafter Ströme geformt und geprägt wird, gehört den Flußgebietseinheiten Rhein, Elbe, Ems sowie Weser an. Nach wasserwirtschaftlichen Kriterien wurden diese in weitere 34 Bearbeitungsgebiete für die Oberflächengewässer und in 11 weitere Betrachtungsräume für das Grundwasser unterteilt. Herausragende Relevanz für das weitere Wirken des NABU Samtgemeinde Dransfeld ist dabei möglichen Maßnahmen im Bereich der Flussgebietseinheit Weser beizumessen, liegen doch maßgebliche Aktivitätsschwerpunkte unserer Vereins an oder im Umfeld lokaler Fließgewässer – insbesondere an der Schede, der Auschnippe und – nicht zuletzt – an der Nieme.